UVV

FEM 4.004-Prüfung von Gebrauchtstapler, Gabelstapler und Lagertechnik:

Gem § 37 Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderzeuge” (BGV D 27) sind Flurförderzeuge und deren Anbaugeräte in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen zu prüfen.

Der Unternehmer hat über die wiederkehrenden Prüfungen Nachweisen zu führen. Hierfür erhalten Sie von uns ein detailliertes Prüfprotokoll.

Sollte eventuelle Sicherheitsmängel festgefahren werden, bieten wir Ihnen die beste Lösung zur Beseitung und Wiederherstellung der Betriebssicherheit. Für Originalreproduktionen benötigen Sie Original-Ersatzteile, die wir Ihnen kostenlos auf dem schnellsten Weg anbieten.

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